Ursprünglich waren Werte und Prinzipien die Grundlagen der biologischen Landwirtschaft.
Seit 1925 gab es in Kärnten einige biologisch wirtschaftende Betriebe. In den frühen Sechzigerjahren stellten erste Betriebe in Österreich auf biologische Wirtschaftsweise um. Oft waren es gesundheitliche Aspekte und die Überzeugungsarbeit von Ärzten, die die Betriebe zur Umstellung motivierten. Rund um diese Pioniere entstanden erste Arbeitsgruppen, die diese Entwicklung forcierten.
Ab dem Jahr 1959 wurden in Österreich erste Bio-Verbände gegründet. Beispiele dafür sind 1959 der Verband ORBI - Förderungsgemeinschaft für ein gesundes Bauerntum, der österreichische Demeterbund - gegründet 1969, der Verband biologische Ackerfrüchte Österreich - gegründet 1986, der Verband Erde und Saat - gegründet 1988 oder der Verband Biolandwirtschaft Ennstal - gegründet 1989. Der Verband Bio Austria ist im Jänner 2005 entstanden. Er entstand aus dem Bio Ernte Austria Bundesverband und den zwei Dachverbänden Arge Biolandbau und ÖIG - Österreichische Interessensgemeinschaft für Biolandbau.
Die IFOAM (International Federation of Organic Agriculture Movements) als weltweite Dachorganisation für die Verbände des biologischen Landbaues veröffentlichte bereits ab 1980 weltweite Basisrichtlinien.
In der Generalversammlung der IFOAM im Jahr 2005 wurden die vier Prinzipien der biologischen Landwirtschaft angenommen (vgl. LUTTIKHOLT, 2007, 349f). Die vier Prinzipien (IFOAM, 2009, s.p.) sollen als Basis für das Wachstum und die Weiterentwicklung der biologischen Landwirtschaft dienen:
Prinzip der Gesundheit: Die biologische Landwirtschaft soll die Gesundheit des Bodens, der Pflanzen, der Tiere, des Menschen und des Planeten als ein Ganzes und Unteilbares bewahren und stärken.
Prinzip der Ökologie: Die biologische Landwirtschaft soll auf lebendigen Ökosystemen und Kreisläufen aufbauen, mit diesen arbeiten, sie nachahmen und stärken.
Prinzip der Gerechtigkeit: Die biologische Landwirtschaft soll auf Beziehungen aufbauen, die Gerechtigkeit garantieren im Hinblick auf die gemeinsame Umwelt und Chancengleichheit im Leben.
Prinzip der Fürsorge: Die biologische Landwirtschaft soll in einer vorsorgenden und verantwortungsvollen Weise betrieben werden, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der jetzigen und folgenden Generationen zu bewahren und die Umwelt zu schützen.
Mit dem Beitritt Österreichs zur EU wurde die EU-Verordnung 2092/91 gültiges Recht. Hier wurden lediglich die Bereiche ökologischer Pflanzenbau, Zertifizierung und Verarbeitung geregelt. Im August 2000 wurde die tierische Erzeugung mit der VO (EG) 1804/99 geregelt, die die Regelungen aus dem österreichischen Lebensmittelcodex großteils ersetzte.
Die VO (EG) 2092/91 wurde mit 1.1.2009 durch die VO (EG) 834/07 über die biologische Produktion und die Kennzeichnung von biologischen Erzeugnissen ersetzt, die Durchführungsbestimmungen wurden jedoch weitgehend übernommen.
Neben den gesetzlichen Bestimmungen, die den Biolandbau spezifisch betreffen, hat die Tierhaltung in der biologischen Landwirtschaft auch dem Bundestierschutzgesetz zu entsprechen (Tierschutzgesetz – TschG, BGBl. I Nr. 118/2004 idF BGBl. I Nr. 35/2008). Dieses deckt einige Bereiche ab, die weder in der EU-Bio-Verordnung noch im österreichischen Codex geregelt sind, wie z.B. die Fressplatzbreite oder die Maße für die Liegeflächen in Anbindeställen.
Aktuell sind die VO (EG) 834/2007 und 889/2008 für die Landwirtinnen und Landwirte maßgeblich. Ebenso müssen das Tierschutzgesetz und die Tierhalteverordnung in den jeweils aktuellen Fassungen eingehalten werden.
Verbandsrichtlinien:
In den privatrechtlichen Richtlinien von BIO AUSTRIA sind die Bestimmungen der EG-Bio-Verordnung und des österreichischen Lebensmittelcodex eingearbeitet. In manchen Bereichen gehen die Bestimmungen der privatrechtlichen Richtlinien aber über diese hinaus. Die höheren Standards dienen einerseits zur Abgrenzung zu anderen Anbauverbänden, aber auch zu den Codexbetrieben, die sich ausschließlich an die gesetzlichen Mindeststandards halten. Ungefähr 66 % der Bio-Betriebe in Österreich sind Mitgliedsbetriebe bei Bio Austria, daneben gibt es noch die Verbände Orbi, Erde und Saat und Demeter.
Privatrechtliche Standards:
Die großen Handelsketten in Österreich z.B. Hofer (Zurück zum Ursprung), REWE (ja!natürlich) oder Lidl (ein gutes Stück Heimat) haben zum Teil eigene, über die Bio-Richtlinien hinausgehende Vorgaben für Landwirtinnen und Landwirte, die in diese Projekte liefern wollen.