Ernährungswissen › Nachhaltigkeit 

Auf die Herkunft zu achten, ist nachhaltig.

Bäuerinnen und Bauern erzeugen hochwertige Lebensmittel und achten dabei auf die natürlichen Ressourcen unserer Regionen.
  Vielfalt des Lebens 

Biodiversität

Unter Biodiversität versteht man die Vielfalt aller lebenden Organismen, Lebensräume und Ökosysteme auf dem Land, im Wasser sowie in der Luft.

Die Basis für diese Biodiversität ist die genetische Vielfalt, die in unserem Erbgut festgelegt ist. Sie bewirkt, dass Lebewesen einer Art zwar ähnlich sind, aber nicht gleich.
Schon deutlicher wird diese Unterschiedlichkeit zwischen einzelnen Arten und schließlich unterscheiden sich auch ganze Ökosysteme (Ozeane, Flüsse, Wälder, Wiesen, alpine Rasen,…) teilweise extrem voneinander.
Unbestritten ist mittlerweile, dass artenreiche Ökosysteme stabiler sind als artenarme und auch Störungen können besser ausgeglichen werden – ihre „Resilienz“ ist höher. Der Mensch hat vor allem in den letzten 100 Jahren auf vielfältige Weise in diese Gefüge eingegriffen. Dabei ist er selbst auf diese intakten Ökosysteme angewiesen: drei Viertel aller Nutzpflanzen werden von Insekten bestäubt, Bodenlebewesen bauen Stoffe auf-, ab- und um.

Bei der Biodiversität unterscheidet man die drei Ebenen


•    GENETISCHE VIELFALT
•    ARTENVIELFALT
•    VIELFALT LEBENSRÄUME

Biologischer Landbau


Österreich ist gemessen am Anteil der Anbaufläche von biologischen Produkten das Bioland Nummer 1 in Europa.

Mehr als 20.000 landwirtschaftliche Betriebe produzieren biologisch. Das ist jeder fünfte Hektar Ackerland.

Bio bedeutet grundsätzlich:

  • Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
  • Förderung der Bodengesundheit durch schonende Bodenbearbeitung
  • Ausgewogene Fruchtfolge
  • Biologische Fütterung

 

 

 

                 

Ursprünglich waren Werte und Prinzipien die Grundlagen der biologischen Landwirtschaft.

Seit 1925 gab es in Kärnten einige biologisch wirtschaftende Betriebe. In den frühen Sechzigerjahren stellten erste Betriebe in Österreich auf biologische Wirtschaftsweise um. Oft waren es gesundheitliche Aspekte und die Überzeugungsarbeit von Ärzten, die die Betriebe zur Umstellung motivierten. Rund um diese Pioniere entstanden erste Arbeitsgruppen, die diese Entwicklung forcierten.

Ab dem Jahr 1959 wurden in Österreich erste Bio-Verbände gegründet. Beispiele dafür sind 1959 der Verband ORBI - Förderungsgemeinschaft für ein gesundes Bauerntum, der österreichische Demeterbund - gegründet 1969, der Verband biologische Ackerfrüchte Österreich - gegründet 1986, der Verband Erde und Saat - gegründet 1988 oder der Verband Biolandwirtschaft Ennstal - gegründet 1989. Der Verband Bio Austria ist im Jänner 2005 entstanden. Er entstand aus dem Bio Ernte Austria Bundesverband und den zwei Dachverbänden Arge Biolandbau und ÖIG - Österreichische Interessensgemeinschaft für Biolandbau.

Die IFOAM (International Federation of Organic Agriculture Movements) als weltweite Dachorganisation für die Verbände des biologischen Landbaues veröffentlichte bereits ab 1980 weltweite Basisrichtlinien.

In der Generalversammlung der IFOAM im Jahr 2005 wurden die vier Prinzipien der biologischen Landwirtschaft angenommen (vgl. LUTTIKHOLT, 2007, 349f). Die vier Prinzipien (IFOAM, 2009, s.p.) sollen als Basis für das Wachstum und die Weiterentwicklung der biologischen Landwirtschaft dienen:

Prinzip der Gesundheit: Die biologische Landwirtschaft soll die Gesundheit des Bodens, der Pflanzen, der Tiere, des Menschen und des Planeten als ein Ganzes und Unteilbares bewahren und stärken.

Prinzip der Ökologie: Die biologische Landwirtschaft soll auf lebendigen Ökosystemen und Kreisläufen aufbauen, mit diesen arbeiten, sie nachahmen und stärken.

Prinzip der Gerechtigkeit: Die biologische Landwirtschaft soll auf Beziehungen aufbauen, die Gerechtigkeit garantieren im Hinblick auf die gemeinsame Umwelt und Chancengleichheit im Leben.

Prinzip der Fürsorge: Die biologische Landwirtschaft soll in einer vorsorgenden und verantwortungsvollen Weise betrieben werden, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der jetzigen und folgenden Generationen zu bewahren und die Umwelt zu schützen.

Mit dem Beitritt Österreichs zur EU wurde die EU-Verordnung 2092/91 gültiges Recht. Hier wurden lediglich die Bereiche ökologischer Pflanzenbau, Zertifizierung und Verarbeitung geregelt. Im August 2000 wurde die tierische Erzeugung mit der VO (EG) 1804/99 geregelt, die die Regelungen aus dem österreichischen Lebensmittelcodex großteils ersetzte.

Die VO (EG) 2092/91 wurde mit 1.1.2009 durch die VO (EG) 834/07 über die biologische Produktion und die Kennzeichnung von biologischen Erzeugnissen ersetzt, die Durchführungsbestimmungen wurden jedoch weitgehend übernommen.

Neben den gesetzlichen Bestimmungen, die den Biolandbau spezifisch betreffen, hat die Tierhaltung in der biologischen Landwirtschaft auch dem Bundestierschutzgesetz zu entsprechen (Tierschutzgesetz – TschG, BGBl. I Nr. 118/2004 idF BGBl. I Nr. 35/2008). Dieses deckt einige Bereiche ab, die weder in der EU-Bio-Verordnung noch im österreichischen Codex geregelt sind, wie z.B. die Fressplatzbreite oder die Maße für die Liegeflächen in Anbindeställen.

Aktuell sind die VO (EG) 834/2007 und 889/2008 für die Landwirtinnen und Landwirte maßgeblich. Ebenso müssen das Tierschutzgesetz und die Tierhalteverordnung in den jeweils aktuellen Fassungen eingehalten werden.  

Verbandsrichtlinien:

In den privatrechtlichen Richtlinien von BIO AUSTRIA sind die Bestimmungen der EG-Bio-Verordnung und des österreichischen Lebensmittelcodex eingearbeitet. In manchen Bereichen gehen die Bestimmungen der privatrechtlichen Richtlinien aber über diese hinaus. Die höheren Standards dienen einerseits zur Abgrenzung zu anderen Anbauverbänden, aber auch zu den Codexbetrieben, die sich ausschließlich an die gesetzlichen Mindeststandards halten. Ungefähr 66 % der Bio-Betriebe in Österreich sind Mitgliedsbetriebe bei Bio Austria, daneben gibt es noch die Verbände Orbi, Erde und Saat und Demeter.  

Privatrechtliche Standards:

Die großen Handelsketten in Österreich z.B. Hofer (Zurück zum Ursprung), REWE (ja!natürlich) oder Lidl (ein gutes Stück Heimat) haben zum Teil eigene, über die Bio-Richtlinien hinausgehende Vorgaben für Landwirtinnen und Landwirte, die in diese Projekte liefern wollen.

Die mindestens einmal jährlich durchgeführte, unabhängige Vor-Ort-Kontrolle ist eine zentrale Säule der Bio-Landwirtschaft und der gesamten Bio-Branche. Die Bio-Kontrolle ist ein wesentliches Element in der Kommunikation Richtung Konsument und hat eine immense Bedeutung, vor allem, wenn es um Konsumentenvertrauen und um die Glaubwürdigkeit von Bio-Produkten geht.


Die Bio-Kontrolle auf landwirtschaftlichen Betrieben wird in Österreich von einer vom Landeshauptmann im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) zugelassenen und der zuständigen Akkreditierungsbehörde anerkannten Kontrollstelle durchgeführt. Hierfür ist es für den landwirtschaftlichen Betrieb notwendig, vorab mit einer dieser Kontrollstellen einen Bio-Kontrollvertrag abzuschließen. Welche Kontrollstellen in Österreich Bio-Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben durchführen dürfen, kann im Bio-Kontrollstellen-Infoblatt nachgelesen werden.


Welche Richtlinien werden am Biobetrieb zusätzlich zu den allgemeinen gesetzlichen Rahmenbedingungen kontrolliert?
-  In der EU-Bio-Verordnung wird der Biolandbau in der Europäischen Union geregelt. Sie regelt die Produktion, die Verarbeitung, die Kontrolle und den Import von Bio-Produkten. Die EU-Bio-Verordnungen 834/2007 und 889/2008 sind für Erzeuger und Verarbeiter von Bio-Lebensmitteln verpflichtend einzuhalten.
- Richtlinie des Beirates für biologische Produktion gem. EU-QuaDG für „Landwirtschaftliche Produkte aus biologischer Produktion und daraus hergestellte Folgeprodukte“ (Richtlinie "Biologische Produktion")
-  Kontrollpläne, Handbücher und Maßnahmenkataloge des Kontrollausschusses gem. § 5 EU-QuaDG
- Sonderrichtlinie ÖPUL 2015 – Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ (bei ÖPUL-Teilnahme, Kontrolle durch die AMA)
-  Bei Mitgliedschaft in einem Verband die jeweiligen Verbandsrichtlinien (z.B. BIO AUSTRIA, Erde und Saat, Demeter)
-  Privatwirtschaftliche Verträge der Lebensmitteleinzelhandelsmarken (z.B. Ja! Natürlich, Zurück zum Ursprung)
Nach erfolgter Kontrolle erfolgt die Zertifizierung des Betriebs. Bei Einhaltung der Bio-Richtlinien wird von der Bio-Kontrollstelle das Bio-Zertifikat ausgestellt. Dieses Zertifikat ist der offizielle Nachweis, dass ein Betrieb gemäß den Bio-Richtlinien bewirtschaftet wird und zeigt schwarz auf weiß, welche betrieblichen Produkte als Bio-Produkte gelten und als solche vermarktet werden dürfen. Falls Abweichungen festgestellt werden, müssen die Kontrollstelle und/oder die zuständige Behörde Maßnahmen setzen und bei schweren Abweichungen gegebenenfalls die Vermarktung von Bio-Produkten untersagen.


Das Audit der Bio-Kontrollstelle
Bei einem Rundgang mit Inspektion aller für die biologische Produktion relevanten Bereiche (Stallungen, Lager- und Verarbeitungsräume, landwirtschaftliche Flächen usw.) verschafft sich das Kontrollorgan einen Überblick über den Betrieb. Schon hier wird darauf geachtet, ob die eventuell bei der letzten Kontrolle festgestellten Abweichungen wie vereinbart behoben wurden. Zusätzlich kann das Kontrollorgan auch Proben (von z.B. Futtermitteln, Erntegütern usw.) ziehen, um nachzuweisen, dass keine in der biologischen Produktion unzulässigen Betriebsmittel eingesetzt wurden. Danach erfolgt die Durchsicht der betrieblichen Aufzeichnungen und Dokumentationen. Diese Überprüfung stellt einen integralen Bestandteil der Bio-Kontrolle dar, denn nur so können die Schritte der Produktion sowie Stoff- und Mengenflüsse der letzten Monate nachvollzogen werden. Bestehende Aufzeichnungssysteme, wie z.B. das Tierbestandsverzeichnis, der Österreichische Düngerplaner (ÖDüPlan) mit Bio-Modul etc. gelten in der Regel auch für die Bio-Kontrolle.

(Referat Biolandbau - LK OÖ)

Der EU obliegt ein strenges Kontroll- und Durchsetzungssystem, um sicherzustellen, dass die Regelungen und Vorschriften für die biologische Erzeugung ordnungsgemäß befolgt werden. Da die Landwirtschaft nur ein Teil der gesamten Lieferkette zum Konsumenten ist, muss ein durchgängiges Kontrollsystem vom Erzeuger (Landwirt) über den Verarbeiter bis zum Handel sichergestellt sein. Das heißt in der Praxis, dass alle 3 Akteure hier einen Kontrollvertrag mit einer akkreditierten Bio-Kontrollstelle brauchen und mindestens einmal jährlich kontrolliert werden.

Nach erfolgter Bio-Kontrolle erhalten alle Akteure ein Bio-Zertifikat, wo der Status ihrer Erzeugnisse festgehalten wird. Auch in die EU eingeführte Waren unterliegen einem Kontrollverfahren, dass sie nach ökologischen Grundsätzen hergestellt wurden.

Für Importe von Bio-Produkten aus Drittländern in die EU gibt es besondere Vorschriften. Die Wesentlichen sind wie folgt:

Importbestimmungen VO 1235/2008 inkl. aller konsolidierter Fassungen und dazu gehörige Änderungsverordnungen
 

Die EU hat mit vielen Drittstaaten Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Bio-Kontrollsysteme und kontrollierten Bioprodukte. Die Kontrollstellen des jeweiligen Landes müssen genannt werden.

Liste der Kontrollstellen und Kontrollbehörden zugelassen für Importe nach Art 10 der EU VO 1235/2008
 

Es gibt eine Liste aller Länder und deren Produkte, die in die EU liefern dürfen bzw. welche Produkte sie als biologisch anerkannte Ware liefern dürfen. Wichtig ist hier auch noch: Die eingeführte Ware wird beprobt - die Probenziehung für die Warenuntersuchung wird, wenn diese nicht an der Grenzkontrollstelle erfolgt, von dazu befugten Mitarbeitern der AGES vorgenommen. Die Untersuchung erfolgt im akkreditierten Labor für Pestizide der AGES. Die Probenziehung und die Warenuntersuchung sind mit Kosten verbunden, die ebenfalls vom Einführer zu tragen sind.

Wissenswertes von unseren Esserwissern

  das wichtigste Gut der Erde 

Wasserverbrauch

Zur Lebensmittelproduktion bedarf es Wasser. Der Wasserverbrauch pro Lebensmittel wird oftmals miteinander verglichen. Natürlich schneiden in diesem Vergleich tierische Produkte schlechter ab als pflanzliche. Das ist jedoch nur die halbe Sicht der Tatsachen.

Denn entscheidend ist nicht die Menge an Wasser, die gebraucht wird, ein Lebensmittel zu produzieren, sondern ob dem Land, in dem produziert wird, ausreichend Wasser zur Verfügung steht.

Österreich ist reich an Süßwasser und speichert das Regenwasser in Seen und Flüssen auf natürliche Weise. In Österreich ist es eine Selbstverständlichkeit, das Leitungswasser zu trinken und Quellenwasser zum Autowaschen und für den Toilettengang zur Verfügung zu haben.

Der Wasserverbrauch für die Lebensmittelproduktion in Österreich wird durch die vorhandene Menge an Regenwasser in Österreich gesichert. Es wird keiner Region Wasser entzogen, um produzieren zu können.

Global gesehen ist dies nicht selbstverständlich.