Tierwohl in Österreich

Das Tierwohl in der Nutztierhaltung ist in Österreich gesetzlich klar geregelt und zählt im internationalen Vergleich zu den strengsten Standards.

Gesetzliche Vorgaben in Österreich:

In Österreich regelt das Tierschutzgesetz klar, dass Tieren keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen. Die Tierhaltung muss den physiologischen und ethologischen Bedürfnissen der Tiere entsprechen. Unter anderem gelten:

Verbot der dauernden Anbindehaltung bei Rindern (mit Ausnahmen für Kleinbetriebe bis 2030).

Verbot der Käfighaltung bei Legehennen

Verpflichtende Bewegungsfreiheit und Kontaktmöglichkeiten für Tiere.

Vorgaben zur Stallgröße, Licht, Luftqualität und Beschäftigungsmöglichkeiten.

Darüber hinaus gibt es regelmäßige Kontrollen durch Amtstierärzt:innen sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Tierärzteschaft, um die Einhaltung der Tierwohlvorgaben sicherzustellen.

Warum Lebensmittel aus Österreich?

Unsere Infokarten einfach downloaden – kompakt informiert über Tierhaltung und Tierwohl in Österreich.

Top-Ranking durch World Animal Protection

Die Organisation World Animal Protection (ehemals WSPA) bewertet jährlich anhand der „Animal Protection Index“-Methodik 50 Länder hinsichtlich Tierwohl. Dabei belegt Österreich regelmäßig Platz 1 weltweit – ein klares Signal für international hohe Standards, gesetzliche Festlegungen und Kontrolle im Nutztierbereich.

Wer ist World Animal Protection?

Eine globale, seit 1981 aktive NGO mit Hauptsitz in London und Büros in über 50 Ländern. Sie berät UN-Institutionen, Regierungen, NGOs und lokale Stakeholder zu Tierwohl weltweit.

Leitbild: „We move the world to protect animals“ – mit Fokus auf humane Nutztierhaltung, Abschaffung der Käfigindustrie und Reformierung von Nahrungsmittelsystemen.

Bewertet Länder nach Kriterien wie gesetzliche Anerkennung von Tierempfindungsfähigkeit, Gesetzgebung zu Nutztieren, staatliche Kontrollstrukturen und internationale Standards.

Wo steht Österreich im Vergleich?

Österreich gehört zu den wenigen Ländern in Europa, die jede Form der Käfighaltung bei Legehennen – also sowohl die klassische Käfighaltung als auch die sogenannte ausgestaltete Käfighaltung (Kleingruppenhaltung) – vollständig verboten haben.

Seit 2020 sind in Österreich ausschließlich Bodenhaltung, Freilandhaltung und Biohaltung erlaubt.

Nicht-EU-Länder:
In vielen Nicht-EU-Staaten – etwa in Teilen Asiens, Südamerikas oder den USA – existieren deutlich geringere gesetzliche Vorgaben zum Tierwohl. Käfighaltung, Wachstumshormone oder extrem beengte Mastbetriebe sind dort vielfach zulässig. Standards und Kontrollen sind oft weniger streng oder nicht flächendeckend vorhanden.

Import von Käfigeiern für verarbeitete Lebensmittel

Trotz des inländischen Verbots importiert Österreich täglich große Mengen Eier – und viele davon stammen aus Käfighaltung:

Im Jahr 2022 wurden pro Tag etwa 1,8 Mio. Eier importiert, davon der Großteil aus Käfighaltung, die in der Folge in verarbeiteten Produkten oder in der Gastronomie landen.

2023 belief sich der Import auf rund 24.985 Tonnen Eier und Eiprodukte, inklusive flüssigem Ei und Pulver.

Rund 50 % aller konsumierten Eier in Österreich stammen aus verarbeiteten Produkten – das entspricht einer Quote von etwa 63 % bei verzehrter Eiermenge insgesamt .

Die Herkunft und Haltungsform steht nicht am Etikett und bleibt somit anonym.
Also: Selber kochen und wissen, was drin ist!