Gesetzliche Vorgaben in Österreich:
In Österreich regelt das Tierschutzgesetz klar, dass Tieren keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen. Die Tierhaltung muss den physiologischen und ethologischen Bedürfnissen der Tiere entsprechen. Unter anderem gelten:
Verbot der dauernden Anbindehaltung bei Rindern (mit Ausnahmen für Kleinbetriebe bis 2030).
Verbot der Käfighaltung bei Legehennen
Verpflichtende Bewegungsfreiheit und Kontaktmöglichkeiten für Tiere.
Vorgaben zur Stallgröße, Licht, Luftqualität und Beschäftigungsmöglichkeiten.
Darüber hinaus gibt es regelmäßige Kontrollen durch Amtstierärzt:innen sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Tierärzteschaft, um die Einhaltung der Tierwohlvorgaben sicherzustellen.